Die logopädische Behandlung ist eine Leistung des Heilmittelkatalogs und wird daher von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Hierfür ist die Verordnung einer Ärztin/eines Arztes zwingend erforderlich, die Sie zum 1. Termin mitbringen. Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind grundsätzlich zuzahlungsbefreit, hier übernehmen sämtliche Kosten die Krankenkassen. Gleiches gilt selbstverständlich bei zuzahlungsbefreiten Erwachsenen. Patient*innen über 18 Jahre müssen einen Eigenanteil von 10% der gesamten Verordnung zzgl.10 € Verordnungsgebühr leisten.
Nein. Ihr Patientenwohl in Verbindung mit einer optimalen Behandlung und dem schnellstmöglichen Therapieerfolg stehen für uns im Vordergrund. Dies erreichen wir durch permanente interne und externe Weiterbildungen und gewährleisten somit den hohen Anspruch an unseren Qualitätsstandart. Auch wir sind gezwungen wirtschaftlich zu arbeiten und haben den Anspruch unseren Kolleg*innen und Angestellten ein faires Gehalt zu zahlen. Bei uns erhalten Sie eine individuelle Betreuung von erfahrenen, qualifizierten Therapeut*innen mit diversen Fortbildungen. Unsere langjährigen Erfahrungen und Erfolge zeigen, dass Sie und Ihre Gesundheit bei uns in besten Händen sind.
Seien Sie es sich wert, sich selbst und Ihren Kindern, eine qualitativ hohe Therapie in angenehmer Atmosphäre mit vielfältigen bereitgestellten Hilfsmitteln in Anspruch zu nehmen.
Bei privaten Krankenversicherungen werden die Kosten dann übernommen, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Es ist zudem auch möglich, dass im Versicherungsvertrag ein Höchstsatz an vergüteten Heilmittelleistungen vereinbart wurde. Alle Kosten, die darüber hinaus durch Heilmittel entstehen, werden dann nicht von der privaten Krankenkasse getragen und müssen vom Versicherten selbst gezahlt werden.
Beamt*innen und andere Personen, die beihilfeberechtigt sind, können die Kosten auch über die Beihilfe abrechnen. Hier gilt ein festgelegter Höchstsatz (hier einsehbar) Der Betrag, der den Höchstsatz übersteigt, muss von Versicherten selbst gezahlt werden, wenn kein entsprechender Vertrag mit einer privaten Zusatzkrankenversicherung vorliegt.
Zu Beginn Ihrer Behandlung schließen wir mit Ihnen einen Behandlungsvertrag auf Grundlage der GebüTh.Wir berechnen den 1,8 fachen Satz der GKV.
Was ist die GebüTh?
Freiberuflich tätige Logopäd*innen, Stimm-, Sprech- und Sprachheiltherapeut*innen, Ergo- und Physiotherapeut*innen sowie Podolog*innen haben keinen gesetzlichen oder berufsständischen Rahmen in der Gestaltung von Privatpreisen. Dennoch muss die Preisgestaltung für den Patienten nach dem Patientenrechtegesetz nachvollziehbar und einsehbar sein.
Die Gebührenübersicht für Therapeut*innen (GebüTh) stellt eine Orientierung und Hilfestellung für die Ermittlung von Privatpreisen in allen Fachgebieten der Heilmitteltherapie (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie) dar.
Sie basiert auf den Ergebnissen einer bundesweiten Befragung von Therapiepraxen, aus Fachgutachten und Recherchen im Internet zum Beispiel über frei zugängliche Preislisten der Praxen.
Dabei hat sich gezeigt, dass die Preisstruktur von Therapiepraxen in der Regel an die bekannte und lang erprobte GoÄ (die Gebührenordnung für Ärzte) angelehnt ist. Die GebüTh folgt daher auch diesem Konzept.
(Quelle: www.privatpreise.de)
Was können Sie bei Schwierigkeiten mit der Erstattung tun
Manche private Versicherungen verweigern die Erstattung des vollen Vergütungssatzes auch mit dem Hinweis darauf, der Preis gehe “über den ortsüblichen Preis” hinaus und sei damit gemäß §612 BGB nicht erstattungsfähig. Da eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für Heilmittelerbringer jedoch fehlt, ist dieses Argument nicht haltbar.
Wenn Sie sich noch umfangreicher über Privatpreisgestaltung und die Rechtsprechung zu diesem Thema informieren möchten, empfehle ich Ihnen die Website www.privatpreise.de. Hier finden Sie Tipps und Hilfestellungen für die Kostenerstattung Ihrer Heilmittel, z.B. Musterbriefe zur Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse.